Investitionsbeiträge für Trink- und Abwasserkraftwerke
Verfasst von Michele Vogelsanger am 11 Mai 2020 - 14:17

Im Rahmen des totalrevidierten Energiegesetzes, vom 21.05.2017 wurde beschlossen, erneuerte und erweiterte Kleinwasserkraftwerke, namentlich Trinkwasserkraftwerke und Abwasserkraftwerke, mit Investitionsbeiträgen zu fördern.
Für Neuanlagen können hingegen keine Investitionsbeiträge beantragt werden.
Der Investitionsbeitrag beträgt maximal 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten für erweiterte Anlagen und maximal 40 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten für erneuerte Anlagen.
Details zu den Bedingungen, dem Gesuch und den Kostenberechnungen finden Sie unter folgendem BFE-Link.
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2020.05.01_Faktenblatt IBK_D.pdf | 239.54 KB |